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Es wurde bereits in obiger Bemerkung 2.2.12 angedeutet, und wir werden die Argumente dafür im nächsten Abschnitt 2.4 und auch in Kapitel 3 kennenlernen, daß das Isomorphie-Ergebnis von Bonic, Frampton und Tromba für Räume skalarwertiger Lipschitzfunktionen in folgender Allgemeinheit gilt: Für kompakte Teilmengen
endlichdimensionaler Banachräume ist
und
. Es ist nur natürlich, nach weiteren Verallgemeinerungen zu fragen, zum Beispiel danach, ob dieses Ergebnis für beliebige kompakte metrische Räume
gilt. Diese Frage ist in der Literatur nach wie vor noch nicht beantwortet. Allerdings hat man ein schwächeres Resultat, nämlich den folgenden Einbettungssatz von J. A. Johnson aus dem Jahre 1972. Dieser gilt jedoch in großer Allgemeinheit; man beachte, wie wenig über den metrischen Raum vorausgesetzt wird.
Theorem 2.3.1
Sei

ein metrischer Raum mit

. Dann enthält

einen zu

isomorphen Unterraum, und

enthält für

einen zu

isomorphen komplementierten Unterraum.
Das Theorem ist insofern geradezu perfekt, als es praktisch alle metrischen Räume abdeckt. Diejenigen
nämlich, für welche die Minimalvoraussetzung
nicht erfüllt ist, produzieren lediglich die ``trivialen'' Lipschitzräume
, wie man schnell sieht.
Der auf den ersten Blick etwas technisch anmutende Beweis von Johnson ist ausgesprochen trickreich. Er involviert für
ein Jonglieren mit Metriken
, ``nahe bei''
, für die aber
eine Höldermetrik bleibt (also
) und die damit zu Lipschitzfunktionen auf
führen.
Es stellt sich heraus, daß man zwei Fälle unterscheiden muß. Im ersten Fall, wir wollen ihn den diskreten Fall nennen (jeder Punkt besitzt eine Umgebung, ``die alleine ihm gehört''), hat
lediglich Cauchyfolgen, welche ab einem Grenzindex konstant sind. Wir wollen den Beweis für diesen Fall, der in [26] skizziert ist, durchexerzieren. Der Beweis für den Fall, in dem
einen Häufungspunkt besitzt, ist in [27] detailliert beschrieben. (Man beachte, daß dies alle Fälle sind, da man o.B.d.A. nach Satz 1.1.8 davon ausgehen kann, daß
vollständig ist.) Aufgrund der Tatsache, daß man es im ``Alltagsgeschäft'' gewohnt ist, metrische Räume mit mindestens einem Häufungspunkt vor sich zu haben, verlangt es der Anstand, auch den Beweis für den zweiten Fall, der als nichtdiskreter Fall bezeichnet sei, zumindest anzusehen. Dies ist auch gewinnbringend, wenn man den Beweis des diskreten Falls erfolgreich absolviert hat.
Beweis.
[Beweis für den diskreten Fall]
Unter einer trivialen Folge wollen wir hier eine Folge verstehen, die ab einem Index

schließlich konstant bleibt. Das Gegenteil sei eine nichttriviale Folge. Wir nehmen also an, daß

nur triviale Cauchyfolgen hat. In diesem Fall enthält jede nichttriviale Folge

eine Teilfolge

mit

für

und einem geeigneten

. Sonst gäbe es zu jedem

nur endlich viele Folgeglieder von

, die diese Ungleichung (mit

statt

) erfüllen, und

wäre eine Cauchyfolge, also trivial.
Seien nun gemäß Voraussetzung

und

Folgen in

mit

für alle

und

für

. Wäre

trivial, so wäre

eine nichttriviale Cauchyfolge, also ist

nichttrivial, und wir nehmen gleich an, daß

für

und ein

gilt. (Man sieht, daß in unserem Fall

nicht kompakt sein kann.) Wir nehmen o.B.d.A.

an und setzen

sowie

(diese Kugeln dienen uns als Träger gewisser Funktionen). Nun vereinbaren wir noch

sowie

und bezeichnen mit

das Komplement von

in

. Es gilt nun die wichtige Ungleichung
für |
(1) |
wegen

und

sowie

für

.
Da die Funktion

für

nicht subadditiv, d.h.

im allgemeinen keine Metrik mehr ist, behandeln wir zunächst den Fall

. Es sei

eine Folge mit

und

für

, so daß
und |
(2) |
gilt. Definiere nun mit

und mit
Dies ist, da die Kugeln

paarweise disjunkt sind, eine wohldefinierte Funktion mit dem Träger

, die

für alle

, also

erfüllt. Um

und damit

, zu zeigen, müssen wir drei Fälle unterscheiden.
1. Fall:

und

mit

und

. Dann gilt
2. Fall:

. Damit haben wir
3. Fall:

und

. Hier kann man wegen

wie im zweiten Fall abschätzen:
Andererseits gilt nach Definition von

und

sowie nach Wahl der

mit (
2.3.2) die Abschätzung
für alle

. Insgesamt erhalten wir damit
 |
(3) |
womit

ein Isomorphismus ist.
Jetzt zeigen wir

. Sei hierfür

mit o.B.d.A.

und ein

gegeben. Dann gibt es ein

, so daß

für

ist. Wähle weiter ein

mit

für

. Für

folgt dann

. Wieder unterscheiden wir die drei Fälle.
1. Fall:

und

mit

. Damit greift die Abschätzung
Für

oder

schätzt man entsprechend ab.
2. Fall:

. Hier rechnet man wie im obigen zweiten Fall
sowohl für

als auch für

.
3. Fall:

,

. Mit diesen Vorgaben schätzt man wieder genauso wie im zweiten Fall ab.
Bei dem Versuch, aus einem

die Folge

wiederzugewinnen, stößt man auf die folgende Projektion

in

mit

, definiert durch
mit |
(4) |
Ist

, so gilt unter Berücksichtigung von (
2.3.2)
Man hat also

, woraus mit (
2.3.3) und

anstelle von

die Abschätzung

folgt.
Gilt bereits

für ein

, so erhält man

, also

, so daß

und

gilt.
Es gilt schließlich

, und um dieses einzusehen, reicht es wegen

nach dem gerade Gezeigten

festzustellen. Sei also

gegeben und

gemäß (
2.3.4) berechnet. Eingedenk der gerade hergeleiteten Ungleichung

erhalten wir
für

, also

. Und damit ist für

alles gezeigt.
Um zu zeigen, daß auch

eine Kopie von

enthält, verwenden wir den obigen Beweis mit der Modifikation

, wobei wir für ein beliebiges

alle

wählen können. Man erhält nach kurzer Rechnung die Ungleichung
![$\displaystyle \vert x^{\beta}-y^{\beta}\vert\leq\beta\, \vert x-y\vert\quad\forall x,y\in [0,1],$](img1240.png) |
(5) |
für alle

, und diese ersetzt im zweiten und dritten Fall die umgekehrte Dreiecksungleichung für

, so daß wir dort die Abschätzungen

erhalten (man beachte, daß

für alle

gewählt wurde). Im ersten Fall muß man jetzt

wählen. Alles weitere gilt völlig analog.
Bei genauem Hinsehen fällt auf, daß man im Falle
die Einbettung von
in
``fast isometrisch'' wählen kann, d.h. den Banach-Mazur-Abstand von
und
beliebig nahe an die
heranbekommt. Man wählt dafür am Anfang des Beweises o.B.d.A.
und setzt für
dann
. Damit gelten nach wie vor die wichtigen Tatsachen
für
und
. Im ersten Fall erhält man
, insgesamt also
. Für die Abschätzung von unten muß man die
so wählen, daß sogar
und
für alle
ist. Dann erhält man
. Für die Projektion ergibt sich damit
. Da die Metrik
beliebig war, gelten die gerade gemachten Aussagen für alle
im diskreten Fall. Dies darf allerdings nicht darüber hinweg täuschen, daß im nichtdiskreten Fall der gleiche Schluß mit der benutzen Beweistechnik nicht gezogen werden kann.
Man beachte, daß trotz (oder gerade wegen) der Benutzung von Ungleichung (2.3.5) unser Beweis der Einbettung
am zweiten Fall scheitert. Dies entspricht der Beobachtung aus Kapitel
(siehe Bemerkung 1.1.14), daß
eindimensional ist, wenn
zum Beispiel ein Intervall in
ist. Der Beweis geht allerdings durch, wenn man den zweiten Fall ausschließen kann. Dies ist bei gewissen ``verkrümelten'' metrischen Räumen möglich, z.B. wenn im diskreten Fall für unsere Folgen
und
ein
unabhängig von
existiert, so daß mit
stets
gilt. Wenn man in ``stark verkrümelten'' Fällen
beliebig nahe bei
wählen darf, so kann man auch hier die Güte der Einbettung, sprich den Banach-Mazur-Abstand von
und
, sowie die Norm der Projektion beliebig nahe an die
bringen. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis angebracht, daß wir im nächsten Abschnitt das Vergnügen haben werden, die Frage nach der isometrischen Isomorphie zwischen
und
genauer zu studieren. Unter natürlichen Voraussetzungen werden wir dabei zu ganz klassischen ``verkrümelten Räumen'' geführt, nämlich zu nirgends dichten Teilmengen der reellen Achse vom Lebesgue-Maß 0.
Der Beweis des nichtdiskreten Falls erfordert noch einige weitere technische Finessen, die uns aber, nachdem wir den diskreten Fall hinter uns gebracht haben, keine große Angst mehr einflößen müssen. Wir haben nämlich das Glück, daß sich die grundlegenden obigen Beweisgedanken auf den nichtdiskreten Fall übertragen lassen. Wie im diskreten Fall werden Kugeln
definiert, die als Träger der Funktionen
dienen, welche für
genauso wie im obigen Beweis definiert werden. Auch die Projektion
kann völlig analog erklärt werden. Lediglich die Abschätzungen im Fall
brechen beide Male zusammen, da nur dort die Lage der Kugeln zueinander und damit die wichtige Eigenschaft (2.3.1), die im nichtdiskreten Fall natürlich nicht aufrechterhalten werden kann, eine Rolle spielt. Johnson löst dieses Problem, indem er die Folge der Kugeln so geschickt ``auf den Häufungspunkt zu'' konstruiert, daß diese nicht nur immer kleiner werden, was sie sowieso müssen, sondern darüber hinaus noch jeweils einen ``relativen Sicherheitsabstand'' voneinander haben. Es bezeichne
die abgeschlossene Kugel um
mit dem Radius
, das Innere von
sei mit
bezeichnet.
Beweis.
[Beweisskizze für den nichtdiskreten Fall]
Der metrische Raum

besitze einen Häufungspunkt

. Wähle

mit

und setze damit zunächst

und

(wie im obigen Beweis) sowie

. Definiere bei gegebenem

induktiv

mit der Eigenschaft

, wenn

,

und

wie für

definiert sind.
Man verifiziert nun nacheinander für alle

die Tatsachen
und
für |
(6) |
sowie
für alle |
(7) |
Mit den letzten beiden Ungleichungen erhält man schließlich leicht die entscheidende Abschätzung (endlich einmal mit einer schönen oberen Schranke!)
 |
(8) |
Wieder ergibt sich nach Konstruktion

für alle

(siehe (
2.3.7)) und

, und man sieht, daß nur noch die beiden ``ersten Fälle'' abzuhandeln sind, wenn man sonst alle weiteren Definitionen aus dem obigen Beweis übernimmt.
Um die Beschränktheit von

von oben zu zeigen, rechnen wir für

,

und
wobei die vorletzte Abschätzung aus der Konkavität der Funktion

folgt. Man beachte, daß hier der Fall

auch abgedeckt ist.
Der erste Fall für den Nachweis von

ist gegenüber dem obigen Beweis nur durch das Einführen eines

zu ergänzen, für welches

und

aus

im Falle

folgen soll (ein solches

existiert wegen (
2.3.6)). Sei nun

, dann folgt für

und

mit

nach Wahl von

die Tatsache

und damit
wie gerade schon gesehen.
Jetzt bleibt nur noch festzuhalten: Alles weitere geht völlig analog.
Eine ``fast-isometrische'' Einbettung von
in
läßt sich, wie schon angedeutet, im nichtdiskreten Fall mit dieser Beweistechnik nicht finden. Der Versuch,
für ein
knapp unterhalb der
zu setzen, rächt sich spätestens in Abschätzung (2.3.8), wo sich dann eine weitaus schlechtere obere Schranke als
ergibt. Allerdings gibt es, und hier sei wieder auf Abschnitt 2.4 verwiesen, nichtdiskrete Fälle, in denen
gilt. Der hier konstruierte Unterraum
von
wird im allgemeinen nach der vorliegenden Konstruktion ``sehr klein'' ausfallen. Dasselbe gilt für
. Was die Einbettbarkeit von
in
angeht, gelten qualitativ die gleichen Aussagen wie im diskreten Fall: Es geht, wenn die Punkte
``gleichmäßig isoliert'' gewählt werden können.
Bemerkung 2.3.2
Man weiß natürlich von vornherein, daß es (für

) eine Projektion von

auf

gibt, da jede isomorphe Kopie von

in einem Banachraum automatisch in diesem komplementiert ist. Letzteres ist gerade die Injektivität von

(siehe 2.f.2. in [
35]), denn dieser Raum ist sogar ein

-Raum, d.h. es existiert eine Projektion

mit

, wenn

Unterraum eines Banachraums

ist (siehe zum Beweis S. 2 in [
34] sowie III.5.22 a) in [
55]). Wir werden in Kapitel 3 (Satz
3.1.9) sehen, daß

separabel ist, wenn

(prä)kompakt ist. Johnson zeigt in [
27] sogar die Umkehrung. Im Falle der Separabilität von

ist die Existenz einer Projektion von

auf

auch schon im vorhinein gesichert, denn nach einem Satz von Sobczyk (siehe 2.f.5. in [
35]) gibt es eine Projektion

mit

, wenn

Unterraum eines separablen Banachraums

ist (vergleiche dazu III.5.22 b) in [
55]). Das Theorem von Johnson gilt indes für beliebige metrische Räume.
Unter den Voraussetzungen des Theorems erhalten wir zwei Korollare, wovon eines eine Aussage über die Lage von
in
macht und das andere angesichts von Satz 1.1.22 einen Unterschied zwischen
und
aufzeigt.
Beweis.
[Beweis]
Nach Lindenstrauss [
34, S. 16] ist ein Banachraum

komplementiert in seinem Bidual, wenn er komplementiert in einem Dualraum

ist (wobei die Umkehrung auch gilt). Dies liegt daran, daß die Adjungierte

der natürlichen Einbettung

eine (sogar normerhaltende) Projektion von

auf

liefert, letztlich also auch eine Projektion von

auf

(vergleiche den detaillierten Beweis von 3.2.23 in [
40]). Im Falle

und

wäre also

komplementiert in

-- ein Widerspruch.
Beweis.
[Beweis]
Angenommen, es gäbe eine Projektion

, so wäre mit der Projektion

aus dem Beweis des Theorems die Einschränkung von

auf

eine Projektion von

auf

-- Widerspruch.
Wir notieren noch eine wesentliche Verallgemeinerung von Satz 1.2.1 (siehe auch Bemerkung 1.2.2).
Korollar 2.3.5

enthält eine isomorphe Kopie von

und ist daher inseparabel, es sei denn der metrische Raum

ist endlich und damit

endlichdimensional.
Bemerkung 2.3.6
Wie bereits zu Beginn dieses Abschnitts angedeutet wurde, gibt es bis heute noch einige offene Fragen hinsichtlich der Klassifikation von Lipschitzräumen in Isomorphietypen. Eine der wichtigsten lautet sicher: Ist für kompakte metrische Räume

und

stets

und

? Um dies zu zeigen, reicht es, die Isomorphie für den kleinen Hölderraum nachzuweisen, denn wir dürfen uns jetzt schon auf die bemerkenswerte Aussage

(für kompakte

) freuen, die wir in Kapitel 3 ausfühlich diskutieren werden. Man weiß allerdings noch nicht einmal, ob

eine Schauderbasis besitzt. Für nichtkompaktes

ist dies, und auch

, nie richtig, denn in diesem Fall ist

, wie oben (siehe Korollar
2.3.4) schon bemerkt und in Satz
3.1.9 notiert, noch nicht einmal separabel. Könnte man die Injektivität von

zeigen, so hätte man gemäß Johnson [
27] auch die Isomorphie

.
Für den Fall

können wir bisher lediglich
![$ Lip([0,1])\simeq \ell^{\infty}$](img1312.png)
nach Pe

czynski (siehe Bemerkung
2.1.4) als ``positives'' Ergebnis festhalten. Dieses gilt allerdings (mit dem Vorgehen wie in Satz
1.2.3) für jedes kompakte Intervall

und nach einer Beobachtung von Johnson damit auch für jedes nichtendliche Kompaktum

. Ist dieses nämlich in einem kompakten Intervall

enthalten, kann man jedes

linear und normgleich in jeder Komponente von

zu einem Element

fortsetzen (siehe auch Satz
1.1.20).

ist damit ein Isomorphismus von

auf

und

(wenn

die Restriktionsabbildung ist) eine (normerhaltende) Projektion von

auf

. Es ist somit

(isometrisch) isomorph zu einem komplementierten Unterraum von

. Hieraus folgt aber sofort

, denn

ist prim (nach Theorem 2.a.7. in [
35], für dessen Beweis einmal mehr die Dekompositionsmethode von Pe

czynski zur Anwendung kommt). Dieser Beweisgedanke ist uns natürlich aus Abschnitt 2.2 (vergleiche mit dem Beweis des Satzes
2.2.11 und dem mißglückten Versuch in Bemerkung
2.2.12 -- hier ist

linear!) bereits bestens vertraut.
Leider ist der Versuch, dieses Ergebnis auch nur ``eine Dimension höher zu heben'', zum Scheitern verurteilt, denn der Fall

ist auch für die großen Lipschitzräume (und nicht nur, wie schon in Bemerkung
1.1.14 gesehen, für die kleinen) ein besonderer. So findet man zum Beispiel in einem Artikel von E. Mayer-Wolf [
38] aus dem Jahre 1981 die Bemerkung, Y. Benyamini (sein Doktorvater) und P. Wojtaszczyk hätten beobachtet, daß aus einer Arbeit von S. V. Kislyakov [
30] die Tatsache

folgt, wenn

das Einheitsquadrat im euklidischen

ist. Ein etwas greifbareres, aber ``unendlichdimensionales'', Beispiel findet sich wieder bei Johnson in [
28], der für den bekannten (kompakten) Hilbertwürfel

in

(mit der von dort geerbten Metrik) die Nicht-Injektivität von

zeigt. In der gleichen Arbeit wird sogar ein Lipschitzraum

, der die Approximationseigenschaft nicht besitzt, angegeben. Leider ist

zu diesem Zweck recht unhandlich, wiewohl für den Beweisgedanken nach Lindenstrauß ``kanonisch'' einfach als die Einheitskugel des berühmt-berüchtigten von Per Enflo gefundenen Raums ohne Approximationseigenschaft gewählt. Für kompakte

kennt man bislang keinen großen Lipschitzraum ohne die Approximationseigenschaft. Insgesamt scheinen die obigen Beispiele und die bisher zusammengestellten Ergebnisse nahezulegen, daß die Klasse der Lipschitzräume eine relativ große ist, wohingegen die Hölderräume offenbar leichter zu handhaben sind.
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Heiko Berninger
2003-04-25