Es ist klar, daß sowie
mit der punktweisen Addition und skalaren Multiplikation Unterräume im Raum
aller beschränkten stetigen Funktionen auf
bilden. Es ist sogar
eine Halbnorm auf
, leider jedoch keine Norm, denn es gilt
const. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, dieses (relativ kleine) Manko zu beheben und mittels
zu einer Norm auf
zu gelangen. Im folgenden wird die in der Literatur am häufigsten verwandte (vgl. [33], [24], [25], [15] und [49]) vorgestellt.
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Zur Abgeschlossenheit von
betrachte eine Folge
in
, für die
gilt. Zu
sei
so groß, daß
, und
so klein, daß
ist, falls
. Dann gilt
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Man sieht leicht, daß die Lipschitznorm eine feinere Topologie auf erzeugt als die Supremumsnorm, daß insbesondere
im allgemeinen nicht abgeschlossen in
ist (vergleiche auch Bemerkung 1.1.14 und [52, S. 23]: den Abschluß bilden gerade die gleichmäßig stetigen Funktionen). Zur Illustration betrachte man das folgende Beispiel der Lipschitz-stetigen Funktionen
, auf
(vergleiche Beispiel 4.2.1) mit
, die in der Supremumsnorm gegen
konvergieren:
Eine weitere in der Literatur anzutreffende Normierung von , die ebenfalls die Supremumsnorm involviert, findet man immer dann vor, wenn neben der Banachraumstruktur von
auch das Produkt zweier Lipschitzfunktionen von Interesse ist (vgl. [44] und [2]):
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Zur inversen Abgeschlossenheit beachte man mit
Ist kompakt, reicht es natürlich, für die inverse Abgeschlossenheit die Nullstellenfreiheit von
vorauszusetzen. Mit der Modifikation
gelten die obigen Aussagen auch für
mit der Norm
. Daß sich der Faktor
in dieser Abschätzung im allgemeinen nicht verbessern läßt,
mit
also keine Banachalgebra ist, zeigt schon das Beispiel der Funktion
mit
und
.
Neben den beiden genannten Möglichkeiten, mittels
und
zu normieren, kann man auch die Tatsache ausnutzen, daß
nicht weit von einer Norm entfernt ist, und zwar in dem Sinne, daß
const. gilt. Hierzu reicht die Funktionsauswertung an einem Basispunkt
(vgl. I.4.6 in [55]). Man beachte, daß man durch dieses Vorgehen eine größere Funktionenmenge als
normieren kann.
(ii)
Für die Funktion
gilt mit der umgekehrten Dreiecksungleichung
Für beschränktes sind damit alle Aussagen von Satz 1.1.3 auf die Normen
und
übertragbar, bis auf die Tatsache, daß man hier keine Banachalgebren erwarten kann. Das Beispiel
auf
(mit Basispunkt 0) liefert wieder
. Die im Beweis zu 1.1.4 (ii) gegebenen Funktionen
zeigen mittels
, daß für unbeschränktes
der Raum
mit der punktweisen Multiplikation keine Algebra ist.
Dem Problem, daß die konstanten Funktionen einer Normierung von oder
entgegenstehen, kann man auch dadurch begegnen, daß man sie, wie im folgenden geschehen, auf geeignete Weise aus dem betrachteten Funktionenraum herausnimmt (vgl. [42], [7] und [50]).
Eine zweite Möglichkeit, sich der konstanten Funktionen zu entledigen, besteht darin, den von ihnen aufgespannten Unterraum aus dem Raum
herauszufaktorisieren (vgl. [32] und [60]). Dazu beobachtet man, daß
mit der Halbnorm
vollständig ist: Ist nämlich
in
Cauchyfolge, so ist
Cauchyfolge im Banachraum
, so daß ein
existiert mit
, womit auch
in
folgt. So sieht man leicht ein (vgl. Lemma I.1.3 in [55]), daß
auf dem Quotientenraum
eine Banachraum-Norm induziert. Gleiches gilt für
.
Des weiteren liefert für
mit Basispunkt
die (wohldefinierte!) Abbildung
einen isometrischen Isomorphismus von
auf
, der
auf
abbildet. Man sieht also, daß sich die beiden Arten, die Konstanten auf
``wegzudiskutieren'', im Ergebnis gar nicht unterscheiden, und daß insbesondere
nicht vom Basispunkt abhängt.
Bezeichnet
den Körper
oder
, je nach Wahl von
-wertigen Lipschitzfunktionen, so besteht zudem mittels der Abbildung
,
, eine Isomorphie zwischen
und
(isometrisch falls
mit
bzw.
mit
gewählt wird; wähle für den Nachweis den Basispunkt
in
und in
gleich).
Zusammenfassend gilt der
Daß, je nachdem, welche Norm für eine Fragestellung am günstigsten erscheint, die Verwendung der Begriffe ``Lipschitznorm'' und ``Lipschitzraum'' nicht einheitlich ist, wird nach den obigen Überlegungen nicht mehr überraschen. So werden auch in dieser Arbeit diese Begriffe dem jeweils betrachteten Raum mit seiner Norm ``angepaßt''. Da wir Lipschitzräume nicht als Banachalgebren betrachten wollen, werden von nun an die Versionen aus Satz 1.1.2 für bzw.
und aus Satz 1.1.5 für
bzw.
verwandt, die in dieser Reihenfolge auch in der Literatur am häufigsten auftreten. Des weiteren müssen wir für die Beweise der entscheidenden Sätze die Kompaktheit von
fordern, so daß sich auch meist eine Unterscheidung zwischen den Funktionenmengen
und
erübrigt.
Daß man sich für die Betrachtung des Lipschitzraums zudem auf metrische Räume
mit
beschränken kann, zeigt die folgende einfache Überlegung: Sei
die Menge
mit der neuen Metrik
, definiert durch
für
, dann sind
und
homöomorph, und die
-Bedingung gilt für dieselben Funktionen. Ist
die Lipschitz-Halbnorm auf
und
die entsprechende in
, so gilt
Schließlich liefert eine hübsche Überlegung von Nik Weaver (siehe S. 340 in [50]), daß -Räume als spezielle
-Räume angesehen werden können: Man versehe
mit einem zusätzlichen Basispunkt
und definiere
. Mit dem daraus entstandenen metrischen Raum
ist dann
vermittels der Abbildung, die
durch
auf
fortsetzt. Weaver spricht hier von einem ``trivial but nonobvious result (if one can use such a phrase)''.
Zusammenfassend gilt also der
Es wurde oben bereits angedeutet, daß es sich lohnt, Lipschitzräume auf Kompakta zu betrachten. Des weiteren mag der Leser bislang eine Motivation für die Definition der kleinen Lipschitzräume vermissen. Um etwas Licht in dieses Dunkel zu bringen, sei daher bereits an dieser Stelle der folgende schöne auf Karel de Leeuw [33] zurückgehende Einbettungssatz formuliert, der in Kapitel 3 eine entscheidende Bedeutung haben wird. Wir definieren zunächst die dafür benötigten Begriffe.
Damit lautet der Einbettungssatz von de Leeuw:
Wir müssen in der vorliegenden Arbeit an zahlreichen Stellen eine Unterscheidung zwischen Räumen reellwertiger und komplexwertiger Lipschitzfunktionen treffen, da sich bestimmte Eigenschaften reellwertiger Lipschitzfunktionen nicht ohne weiteres bzw. nur abgeschwächt auf komplexwertige übertragen lassen. Offensichtlich ist das folgende Konzept (mit welchem Weaver in [48] arbeitet) überhaupt nur auf reellwertige Funktionen anwendbar.
Einen Verband, in dem das Supremum bzw. Infimum über beliebig viele Elemente immer existiert, nennt man vollständig. Mit dem Ergebnis ist daher zum Beispiel die Einheitskugel
ein vollständiger Verband. Für
ist dies übrigens in vielen (``vernünftigen'') Fällen nicht so (vergleiche die Bemerkung vor Satz 3.5.4 in Kapitel 3). Es sei noch darauf hingewiesen, daß
kein Banachverband ist, da mit dem Betrag
das ``Riesz-Norm-Gesetz''
im allgemeinen nicht gilt, denn der Betrag ``erkennt'' Steigungen nicht. Man betrachte als Gegenbeispiel auf
die Funktionen
und
.
Das Beispiel der im Beweis zu Satz 1.1.4 (ii) angegebenen Funktionen
, definiert durch
, zeigt, daß es genügend viele Lipschitzfunktionen auf
gibt, um die Punkte von
zu trennen. Mit dem obigen Satz ist dann mittels der Funktionen
mit
auch
punktetrennend. Des weiteren enthalten die Lipschitzfunktionen auf
genügend Informationen, um damit auf die Metrik von
zurückzuschließen, konkret:
Betrachtet man zu dieser Fragestellung wieder die Funktionen im Beweis zu Satz 1.1.4 (ii), so sieht man, daß die Funktionen
punktetrennend und in
sind, falls
eine andere Metrik auf
ist, für die
gilt im Falle
. Interessanterweise liefert ein wenig beachteter Artikel von A. G. O'Farrell [11] sogar eine Umkehrung dieses Ergebnisses.
Sieht man sich für die Umkehrung die Gleichung in Satz 1.1.13 näher an, so mag man eine Vorstellung davon gewinnen, wie man vorgehen könnte, um eine kleinere Metrik über Funktionen aus
zu definieren. Die nachfolgend ausgeführte Idee von O'Farrell verlangt, daß man sich zur Definition von
auf abzählbar viele Funktionen aus
beschränken kann, die schon die Punkte von
trennen. Damit dies gewährleistet ist, wird gefordert, daß der topologische Raum
ein Lindelöf-Raum ist, d.h. daß jede offene Überdeckung dieses Raums eine abzählbare Teilüberdeckung besitzt. Hinreichend hierfür ist, daß dieser Raum das zweite Abzählbarkeitsaxiom erfüllt, was, da er metrisierbar ist, äquivalent zu dessen Separabilität bzw. zu der von
ist (siehe S. 38 ff, insbesondere Satz 1.3.17, und S. 447, 12), in [43]). Daher die Zusatzvoraussetzung.
Für die zweite Behauptung wähle zu jedem Punkt
mit
ein
mit
und o.B.d.A.
und definiere stetige Funktionen
auf
durch
.
Dann ist
eine offene Umgebung von
und die Familie aller
für
eine offene Überdeckung des Lindelöf-Raums
. Ist
eine Folge von kleinen Lipschitzfunktionen
, die einer abzählbaren Teilüberdeckung von
mit
entspricht, so definiere (eingedenk
) für alle
Es ist mit dem obigen Satz ein Punkt erreicht, an dem die Hölder-stetigen Funktionen auf den Plan treten können. Aus dem Satz folgt zum Beispiel (nach Bemerkung 1.1.14), daß die euklidische Metrik auf
keine lokal kleinere Metrik zuläßt. Man kann sich natürlich fragen, ob es umgekehrt eine lokal größere Metrik als die euklidische auf
gibt. Eine allgemeine Antwort auf diese Frage liefert die Beobachtung, daß mit jeder Metrik
auf
auch
(definiert durch
) für
eine Metrik auf
definiert. Beim Beweis dieser Tatsache stößt man auf die für diese Aussage wesentlichen Eigenschaften der Wurzelfunktionen (vergleiche auch die in [49, S. 346] von Weaver gegebenen Eigenschaften):
Das Beispiel der Funktion
Wir werden in Kapitel 3 (siehe Korollar 3.5.12 und zur Vorfreude Satz 1.2.7) eine weitreichende Verschärfung dieses Satzes erhalten (der ja in der vorliegenden Form anstelle von für jede lokal größere Metrik gilt). Die verallgemeinerten Höldermetriken
sind nämlich nicht nur lokal größer als
, sie lassen darüberhinaus auch eine Folge lokal kleinerer Metriken zu, die
in einer gewissen gleichmäßigen Art approximieren. Dies sichert neben der Punktetrennung von
sogar eine gewisse Art der gleichmäßigen Punktetrennung, welche auch als Fortsetzungssatz für kleine Lipschitzfunktionen auf
formuliert werden kann. Aus diesem folgt dann für Kompakta
(man beachte, daß mit
auch
eine kompakte Metrik ist und umgekehrt), daß die Inklusion des obigen Satzes sogar eine dichte Einbettung ist, eine Aussage, die im Kern eine Art Stone-Weierstraß-Satz für kleine Lipschitzräume ist.
Es ist nur natürlich, die Frage zu stellen, ob sich Entsprechungen gewisser Aussagen, deren Gültigkeit man für stetige Funktionen kennt, im Bereich der Lipschitzfunktionen wiederfinden lassen. Als fundamental für die in Kapitel 3 benötigten Fortsetzungseigenschaften kleiner Lipschitzfunktionen stellt sich der folgende Fortsetzungssatz für (große) Lipschitzfunktionen heraus. Er gibt eine Antwort auf die Frage, ob es für Lipschitzfunktionen eine Analogie zum Satz über die Fortsetzbarkeit stetiger Funktionen von Tietze-Urysohn gibt. Die Antwort könnte kaum befriedigender aussehen:
Diese schöne Aussage, welche so gänzlich ohne Zusatzvoraussetzungen an ,
oder
auskommt, wurde gleich mehrmals unabhängig voneinander veröffentlicht (siehe [39] und [8]). Dies ist jedoch verständlich, denn der Beweis ist denkbar einfach. Man stößt nämlich auf der Suche nach notwendigen Bedingungen an eine Fortsetzung
für ein reellwertiges
, so daß
gilt, sofort auf Bedingungen, die sich als hinreichend erweisen: Offenbar muß (mit
) für
die Ungleichungskette
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||
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Ist
komplexwertig mit reellwertigen
, so gilt
und
für
, und es existieren Fortsetzungen
von
mit
und
. Dann ist
eine Fortsetzung von
mit
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Es ist klar, daß man die Aussage des obigen Fortsetzungssatzes auf
-wertige Lipschitzfunktionen verallgemeinern kann. In der Literatur findet man mit verschiedensten Voraussetzungen an Urbild- und Zielraum zahlreiche Varianten dieses Satzes (siehe [39], [47] und [8]).
Der folgende Satz, in dem als ein Dualraum identifiziert wird, ist als Abrundung unserer allgemeinen einleitenden Betrachtungen zu Lipschitzräumen gedacht. Einerseits stellt er ein Ergebnis dar, das gewiß für sich genommen schon von Interesse ist und mit welchem sich zudem unter natürlichen Voraussetzungen im Licht von Korollar 2.3.3 große von kleinen Hölderräumen absetzen. Andererseits hat der Satz und seine Beweisidee auch im weiteren Verlauf noch eine Bedeutung, denn er dient in Kapitel 3 als Sprungbrett für ein Resultat, wonach
unter bestimmten Voraussetzungen sogar als ein Bidualraum in Erscheinung tritt.
Die kanonische Einbettung
eines normierten Raums in seinen Bidualraum (siehe [55, S. 104 f]) liefert die einfache Tatsache, daß ein zweiter Prädual eines Raums -- falls existent -- immer bereits in diesem vorhanden ist. Nichttrivial ist das ``umgekehrte'' Problem, eine ``vernünftige'' Realisierung der Elemente in
anzugeben, in der sich die Gestalt der Elemente von
wiederfindet. Hat man jedoch speziell einen normierten Raum
von Funktionen, die auf einer Menge
definiert sind, und auf dem die Punktauswertungsfunktionale
stetig sind, so kann man jedem Funktional
wieder eine Funktion
auf
zuordnen, einfach durch die Definition
. Ist zusammen mit der kanonischen Einbettung
das Element
für ein
, so folgt
, also
. Die lineare Abbildung
liefert also einen Funktionenraum
, in den der ursprüngliche natürlich eingebettet ist. Man kann sich nun fragen, wie
(und damit vielleicht auch
) aussieht, wenn
gegeben ist (oder auch umgekehrt), und diese Frage hat tatsächlich eine Relevanz. Im folgenden starten wir bei
und kommen wieder bei
heraus, in Kapitel 3 werden wir bei
starten und ebenfalls bei
herauskommen.
Zunächst sind die Punktauswertungsfunktionale
, auf
stetig, und es gilt
wegen
und
wegen
.
Daher ist die lineare Abbildung
, definiert durch
Einige Bemerkungen zu diesem Satz scheinen angebracht:
Es ist klar, daß der obige Beweisgedanke das gleiche liefert für den Raum
aller beschränkten Funktionen auf
mit der Supremumsnorm.
Das erste Ergebnis dieser Art taucht übrigens in einem Artikel von Arens und Eells [1] über topologische Einbettungen auf, die einen durch gewisse Funktionen auf mit endlichem Träger (vergleiche obigen Beweis) generierten freien Vektorraum mit einer geeigneten Norm versehen und damit einen Prädual von
erhalten. Wir werden in Theorem 3.4.5 durch Überlegungen, die von Kantorovich und Rubinstein angestellt wurden (nachzulesen in [29] und in Abschnitt 3.4), auf einen Prädual von
in Form eines speziellen Maßraums auf
stoßen. Auch hier werden wieder die Punktauswertungsfunktionale eine besondere Rolle spielen. Weaver weist in [52, S. 40] auf die nach wie vor offene Frage hin, ob der Prädualraum von
bis auf isometrische Isomorphie eindeutig ist.
Interessanterweise sind wir bei unserem obigen Beweis mit relativ einfachen Techniken ausgekommen. Im allgemeinen würde man natürlich zu weitaus stärkeren Geschützen aus der Banachraumtheorie greifen (vergleiche [20, § 23] zu Dualraumkriterien nach Dixmier). Die Tatsache etwa, daß im Bidualraum
komplementiert ist vermöge einer Projektion mit Norm
(das ist bei uns
) und einem
-abgeschlossenen Komplement (das ist
als Annihilator oder auch Polare von
), ist äquivalent dazu, daß
zu einem Dualraum isometrisch isomorph ist. Als Beispiel sei noch der Satz von Dixmier-Ng zitiert, der besagt, daß
isometrisch isomorph zu einem Dualraum ist, wenn es auf
eine lokalkonvexe Hausdorff-Topologie gibt, bezüglich der die Einheitskugel
kompakt ist. Im Falle von
drängt sich da die Topologie der punktweisen Konvergenz auf, bezüglich der
natürlich abgeschlossen ist. Wegen
und dem Satz von Tychonov (siehe B.2.10 in [55]) ist
damit in dieser Topologie auch kompakt. Im Hinblick auf unseren Beweis beachte man, daß die Funktionale in
bezüglich der Topologie der punktweisen Konvergenz stetig sind.
Der Knackpunkt besteht in der Aussage ``
'', welche weit weniger trivial als die Mengeninklusion
ist und als isometrische Einbettung
erkannt werden muß, um eine Anwendung des Satzes von Hahn-Banach zu ermöglichen und damit obiger Argumentation zu ihrem Recht zu verhelfen. Mit der Norm
auf
und
auf
braucht man dafür aber den Nachweis der Gleichheit
Im Buch [29, S. 233] von Kantorovich wurde der Versuchung, Satz 1.1.20 mit Hahn-Banach und dem dortigen oben schon genannten Prädual von zu beweisen, leider nachgegeben. Da dieser Prädualraum nur im reellen Fall und mit einer unabhängig von Lipschitzfunktionen definierten Norm daherkommt, hat man dort noch Chancen auf Erfolg -- man müßte sich aber anstrengen (siehe Abschnitt 3.4)! Interessant ist in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung von Weaver in [52, S. 42/43]. Weaver betrachtet den auch schon erwähnten von Arens und Eells [1] definierten Prädual von
(begründet, wieso dieser ein besonderer ist, siehe [52, S. 41]) und weist auf die oben genannte isometrische Injektion
als Folge des Fortsetzungssatzes hin (tappt also nicht in die Falle). Er behauptet dort aber auch -- ohne Begründung natürlich -- daß es möglich ist, die Normerhaltung von
unabhängig von diesem Satz zu erhalten und ihn damit aus dem Satz von Hahn-Banach zu gewinnen. Und auf Nachfrage erhält man auch eine kleine Skizze der Begründung per email.