Wie zu Beginn von Abschnitt 3.4 angekündigt, liefert die nun vorliegende Verbindung zwischen der Kantorovich-Rubinstein-Norm und den Lipschitzräumen die Möglichkeit, die in diesem Kapitel untersuchte Dualität
vollständig zu verstehen. Als Trittbrett dafür dient nun der gefundene Maßraum
, der für Hanin in [15], [16] und [17] Anlaß zu einem geeigneten Kandidaten für die Beschreibung von
gibt. Hanin betrachtet nämlich die in Theorem 3.4.5 angegebene Dualität -- wie schon zuvor Bade, Curtis und Dales (vgl. Definition 3.3.3) -- von zwei verschiedenen Standpunkten aus: Einerseits wirken Lipschitzfunktionen als Funktionale auf Maßen und andererseits sind Maße wiederum Funktionale auf Lipschitzfunktionen. Angesichts der zu Lemma 3.1.6 und Satz 3.1.7 führenden Überlegungen liegt es nahe zu fragen, ob damit vielleicht alle Funktionale auf
erfaßt sind. Hanin betrachtet daher das lineare beschränkte Funktional
Für jede Konstante
, jede endliche Menge
und jede Funktion
auf
gibt es eine Fortsetzung
von
mit
.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, daß wir auch hier, wie schon im gesamten Abschnitt 3.4, gemäß Definition der KR-Norm nur reellwertige Lipschitzfunktionen betrachten. Man beachte, daß die Bedingung (S) gerade der in Lemma 3.3.1 gefundenen Eigenschaft von kleinen Hölderfunktionen im reellen Fall entspricht. Es ist klar, daß man eingedenk des Fortsetzungssatzes von McShane (Satz 1.1.20) statt
genauso gut
hätte vorgeben und dazu die Existenz eines
mit
mit
hätte verlangen können. (Im Komplexen gäbe es da Schwierigkeiten, siehe Bemerkung 3.5.5.) Offensichtlich stellt (S) eine gewisse Reichhaltigkeitsbedingung an den kleinen Lipschitzraum
dar (man vergleiche mit den Beispielen aus Bemerkung 1.1.14), durch welche auch
``groß genug'' ist, um
zu einer Isometrie zu machen.
Setze nun
und bemerke zunächst, daß der Annihilator von
in
gerade
ist. Dies ist lineare Algebra. Wie gerade gezeigt, ist
schon
-dimensional (genauer als Bild von
isomorph zum
-dimensionalen Quotientenraum
), so daß
in
die Kodimension
besitzt und damit kanonisch (vgl. III.1.10 in [55])
ein
-dimensionaler Raum ist. Sicher gilt
, aber
hat wegen der Injektivität von
bereits die Dimension
, so daß die beiden Räume gleich sind. Sei nun eine Funktion
auf
gegeben. Nach dem oben Gezeigten gibt es eine Funktion
mit
Es gilt
Hinlänglichkeit. Sei nun die Bedingung (S) erfüllt. Die Surjektivität von
ist durch Lemma 3.1.6 gesichert, wenn gezeigt wird, daß
eine Isometrie ist, und dafür reicht es, die dichte Menge
in
zu betrachten. Seien hierzu
,
und
gegeben. Nach Satz 3.4.4 gibt es ein Maß
auf
mit endlichem Träger
, so daß
ist. Die Bedingung (S) liefert nun eine Funktion
mit
und
. Damit gilt zunächst
Durch das Theorem 3.5.1 ist nach langer Arbeit auch das Problem der Dualität
für Räume reellwertiger Lipschitzfunktionen endlich vollständig geklärt. Mit der Adjungierten
und dem Isomorphismus
aus Theorem 3.4.5 ist die Abbildung
Im folgenden Theorem wird zusammenfassend deutlich, worum es in diesem Kapitel eigentlich ging.
Zum guten Schluß stehen jetzt die Ergebnisse für Räume reellwertiger und für Räume komplexwertiger Lipschitzfunktionen (wir verwenden hier die Bezeichnungen aus Abschnitt 2.2) ``relativ'' gleichberechtigt nebeneinander (und die natürliche Isomorphie wird natürlich durch die Abbildung
aus Definition 3.1.1 vermittelt). Lediglich die Bedingung (iv) (also unser ``bisheriges'' (S)) bezieht sich nur auf Funktionen mit Werten in
, die Bedingungen (i) bis (iii) sind für reellwertige und komplexwertige äquivalent. Diese Untersuchung der Eigenschaft (S) geht auf N. Weaver in [49] und [51] zurück, und sie ist auch in seinem Buch ``Lipschitz Algebras'' [52] dargestellt. In [49, S. 287] und [51, S. 2644] wird behauptet, daß man in (iv) auch komplexwertige Funktionen zulassen kann. Das hierfür vorgebrachte Argument (vergleiche die Darstellung in [52, S. 85]) ist neu und soll deshalb im Beweis von (v)
(iv) angegeben werden, obwohl für diesen entscheidenden Schritt ja bereits Hanin mit Theorem 3.5.2 zuständig war. Es liefert eine Möglichkeit, unabhängig von der Kantorovich-Rubinstein-Norm die Rückrichtung in diesem Theorem einzusehen, und zwar durch völlig allgemeine Tatsachen der Banachraumtheorie. Es wird im Beweis (vergleiche auch Bemerkung 3.5.5) die Schwierigkeit aufgezeigt, durch diese Argumente (iv) durch (vi) auch für komplexwertige Lipschitzfunktionen zu zeigen, und wieder wird sich die
im Fortsetzungssatz 1.1.20 als der Übeltäter herausstellen.
(iii)
(vi) ist Theorem 3.3.5. Man bemerke, daß einerseits (iii) die in Satz 3.3.4 angegebene Eigenschaft impliziert, andererseits aber wieder über den Fortsetzungssatz 1.1.20 (mit der Konstanten
) aus ihr gewonnen werden kann (vergleiche auch mit der Bemerkung vor dem Beweis von Theorem 3.5.1).
(vi)
(v) folgt durch Einschränkung des Isomorphismus.
(v)
(iv) wird durch Theorem 3.5.2 geliefert, aber auch durch die folgende sehr allgemeine Überlegung: Nach dem Satz von Goldstine (vgl. VIII.3.17 in [55]) ist
-dicht in
. Da
(mit der Abbildung
aus Definition 3.1.1) natürlich isometrisch isomorph zu
ist, bedeutet dies, daß zu gegebenen
und
mit
für jedes
in der
-Umgebung
(iv)
(iii) kann wie gehabt für jedes
in (iii) geschlossen werden.
(iv)
(ii) sieht man durch Betrachtung von
und
sowie
mit
ein.
Nun wird auch klar, wieso Weaver die Eigenschaft (S) (und damit alle weiteren obigen Eigenschaften sowie diejenigen aus Lemma 3.3.1 und aus Satz 3.3.4) als Separationseigenschaft des Kompaktums
bzw. des kleinen Lipschitzraums auf
bezeichnet. Die Bedingung (i) erfordert nämlich nicht nur die Punktetrennung von
, sondern auch, daß diese in einer gleichmäßigen Art erfolgt, d.h. durch gleichmäßig in der Norm beschränkte kleine Lipschitzfunktionen. Und (ii) besagt sogar, daß die Normbeschränkung fast ``optimal'' gewählt werden kann. Man beachte, daß (ii) im Falle
eine noch schönere Form hat, und in der Tat könnte man (auch für beliebiges
) in (i) und (ii) sogar
durch
ersetzen (in (ii) dann sogar ohne den Zusatzfaktor
), was zu scheinbar schwächeren Bedingungen (i)
und (ii)
führt. Man kann aber durch Verschiebung (und Drehung) von (komplexwertigen) Funktionen (und danach durch Betrachtung des Realteils) immer ein reellwertiges
mit
und
aus (i)
oder (ii)
erhalten, und dann liefert ``Abschneiden'' durch die konstanten Funktionen
und
wieder (i) bzw. (ii). Analog kann man in (iii) und (iv) ebenfalls
durch
ersetzen, und man erhält (iii)
(bzw. (iv)
) durch (i) (bzw. (ii)) wie im obigen Beweis, wobei ``Abschneiden'' wieder (iii) (bzw. (iv)) liefert.
Noch eine zur Separationseigenschaft äquivalente Bedingung ist, daß im Falle reellwertiger Lipschitzfunktionen die Einheitskugel
als Unterverband bezüglich der Operationen
und
``dicht in''
``liegt'', d.h. daß (vergleiche die Bemerkung zu Satz 1.1.12)
der kleinste vollständige Verband ist, der
enthält (siehe hierzu 5.4.3 bis 5.4.5 in [52]). Und Weaver krönt seine Sammlung von zu (S) äquivalenten Eigenschaften durch den folgenden Fortsetzungssatz für kleine Lipschitzfunktionen.
Zum Beweis verweisen wir auf den Originalartikel [51] und den entsprechenden Abschnitt 3.2 im Buch [52]. Hier sei auf eine Darstellung des Beweises verzichtet, da er durch einige technische Lemmata erst vorbereitet werden muß und uns wesentliche Ideen daraus im obigen Beweis von (i)
(iii) und (v)
(iv) bereits begegnet sind. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß (im Unterschied zum Fortsetzungssatz 1.1.20 für große Lipschitzfunktionen) eine normgleiche Fortsetzung bereits bei reellwertigen kleinen Lipschitzfunktionen im allgemeinen nicht möglich ist. Dazu betrachte man das Beispiel
mit dem Absolutbetrag als Metrik, für welches man relativ einfach (S) einsehen kann. Wählt man aber
und
sowie
, so sieht man schnell, daß die einzige mögliche Fortsetzung
von
mit
die Funktion
ist, die aber nicht in
liegt.
Der Ansatz, wie in (3.4.6) einfach das Infimum über den Betrag des Integrals zu betrachten, stößt leider schon bei der Definition in (3.4.7), sprich in der Frage, ob überhaupt immer
ist, an seine Grenzen. Angehen müßte man diese Problematik natürlich gemäß Definition von Integralen über komplexe Maße (siehe A.4.5 in [55]), indem man sich die positive und negative Variation sowohl des Realteils
als auch des Imaginärteils
eines komplexen Maßes
näher ansieht und zum Beispiel dahingehend die Bedingung (3.4.4) ``zerlegt''. ``Auf's Komplexe übertragen'' könnte die Definition in (3.4.6) dann so aussehen:
Und um nun die Verwirrung über die vielen Versionen der Separationseigenschaft zu komplettieren, wollen wir hier Weavers Behauptung doch noch ein wenig zu ihrem Recht verhelfen. Im Zusammenhang mit dem Dualitätsergebnis bringt Weaver in seinem Buch auf S. 84/85 eine ähnliche, nun aber überzeugende, Argumentation. Seine Behauptung wird nämlich richtig, wenn man in der Version (iv) der Separationseigenschaft ``im wesentlichen'' nur einen Buchstaben verändert: Modifiziert man (iv) so, daß man nicht für jede Funktion
auf
, sondern nur für jede Funktion
auf
die Existenz eines
mit
und
fordert, so kann man die Einschränkung ``reellwertig'' tatsächlich weglassen. Die Begründung wurde schon gegeben, und zwar mit dem Lemma von Goldstine im Beweis von (v)
(iv) -- bevor der Fortsetzungssatz auftauchte (mit dem man das Ergebnis von
auf
``hochhebt'').
Um dem Vorwurf der ``Erbsenzählerei'' zuvor zu kommen, seien jetzt noch einmal die Schwierigkeiten von Jenkins in Erinnerung gerufen, das Theorem 3.2.7 auch für komplexwertige Hölderfunktionen mit seinem Approximationsansatz (siehe Abschnitt 3.2) zu beweisen. Er hatte nämlich dafür nur Lemma 3.3.1 zur Verfügung, und es stellte sich die Frage, ob nicht die gröbere Normabschätzung im komplexen Fall auch schon die Dualität
sicherstellt. Diese Frage wurde in Abschnitt 3.3 auf zwei verschiedene Weisen mit ``ja'' beantwortet: Jenkins hatte also, ohne es zu wissen, schon alles Nötige zur Hand. Mit Weavers (modifizierter) Behauptung werden jetzt Jenkins ``Probleme'' vollkommen ad absurdum geführt. Nicht nur, daß schon die komplexe (``schwache'') Version seines Lemmas 3.3.1 das Dualitätsergebnis liefert, es sichert über dieses Ergebnis sogar, daß die ``starke'' komplexe Version (mit
anstelle des Faktors
) sowieso immer erfüllt ist! Weaver fällt für dieses Phänomen, an das, bei allem Respekt, Jenkins wohl nicht im Traum gedacht hätte, auf S. 287 in [49] (mit gutem Recht!) nur die Bezeichnung ``mysterious'' ein (wenn er auch hier seine ``ursprüngliche'' oben ebenfalls als mysteriös erkannte Behauptung meint). Denn einen ``direkteren'' Weg -- das Lemma von Goldstine scheint ja hierfür wahrlich wie mit Kanonen auf Spatzen geschossen -- die ``starke'' komplexe Version von Lemma 3.3.1 zu beweisen, kennt auch er nicht.
Für jede Konstante
, jede endliche Menge
und jede Funktion
existiert eine Funktion
mit
Insbesondere die Notwendigkeit dieser Eigenschaft für die Existenz der natürlichen isometrischen Isomorphie
sieht man sofort wie im Beweis von (v)
(iv) unter Verwendung der Funktionale
anstelle der Punktauswertungsfunktionale. Es wurde allerdings bereits im Anschluß an den Beweis zu Satz 2.4.3 bekannt, daß es nach wie vor offen ist, wie man mit dieser Eigenschaft den Beweis von Wulbert vervollständigen kann. Und fraglich bleibt auch, ob aus den Voraussetzungen
und der Punktetrennung von
in Satz 2.4.3 auf die Separationseigenschaft geschlossen werden kann. Auf der Suche nach einem Gegenbeispiel fallen offenbar die von Ciesielski (Abschnitt 2.1) und von Bonic, Frampton und Tromba (Abschnitt 2.2) betrachteten kleinen Hölderräme, die isomorph zu
sind, aus. Damit blieben als potentielle Gegenbeispiele einzig die von Wulbert selbst in Satz 2.4.7 gestifteten, denn weitere Beispiele für
sind rar in der Literatur. Nun wurde Satz 2.4.7 von Wulbert ohne die Zusatzvoraussetzung, daß
eine Nullmenge sein soll, formuliert. Und hier fiel jetzt eine Bemerkung von Weaver in [51, S. 2644] auf, wo er von der Existenz gewisser ``fetter'' Cantor-Mengen
spricht, auf denen
zwar die Punkte trennt, dies aber nicht gleichmäßig, sprich: für welche die Separationsbedingung nicht erfüllt ist -- das gewünschte Gegenbeispiel! Die Cantor-Menge selbst (siehe [52, S. 78]) erfüllt die Separationsbedingung, so daß nach einer nirgends dichten Menge von positivem Maß ohne die Separationseigenschaft gesucht wurde. Leider tauchte damit ein Gegenbeispiel zum Beweis von Wulberts ursprünglichem Satz 2.4.7 auf (siehe Bemerkung 2.4.8). Es konnte Satz 2.4.7 ``nur noch'' für Lebesgue-Nullmengen gezeigt werden. Damit gilt für solche Mengen aber auch sofort die Aussage des Satzes 2.4.3, womit nirgends dichte Teilmengen der reellen Achse vom Maß 0 immer die Separationseigenschaft haben.
Nach alldem, was bisher passiert ist, können wir jetzt sogar auch in der Rückrichtung sehr allgemein argumentieren: Sei
kompakt, nirgends dicht mit
und das Intervall
kleinstmöglich gewählt. Zu jedem
und jedem
kann man ein
finden, so daß
zwischen Punkten in Intervallen der Länge
höchstens die Steigung
hat. Hangelt man sich mit solchen Intervallen von
nach
, so findet man eine endliche Vereinigung
von abgeschlossenen Intervallen, die
bis auf endlich viele Punkte überdeckt und auf der
höchstens die Steigung
hat. Da
auf
höchstens die Steigung 1 besitzt, führt dies wegen
auf die Abschätzung
Wir fassen zusammen: Die Aussagen von Satz 2.4.3 (mit dem in dessen Beweis definierten speziellen Isomorphismus
) und Satz 2.4.7 sind für (unendliche) nirgends dichte kompakte Teilmengen
der reellen Achse äquivalent. Wahr sind die Aussagen genau dann, wenn
die Separationsbedingung erfüllt, und dies ist genau dann der Fall, wenn
eine Lebesgue-Nullmenge ist.
Jetzt ist die Zeit gekommen, wo man sich noch etwas der Frage widmen sollte, wann die Separationseigenschaft ``in der Realität'' denn überhaupt erfüllt ist. Ein Blick auf Lemma 3.3.1 liefert sofort für alle Höldermetriken eine positive Antwort auf diese Frage, und bei Hanin findet sich noch eine allgemeinere Bedingung an den metrischen Raum, aus welcher (S) geschlossen werden kann. Schließlich ist die Separationseigenschaft ``eigentlich'' eine Eigenschaft des metrischen Raums
, und man wird bestrebt sein, sie unabhängig von den Elementen aus
zu formulieren. In diesem Zusammenhang erinnere man sich an Satz 1.1.16: Notwendig für (S) ist auf jeden Fall die Existenz einer lokal kleineren Metrik.
Haben wir also eine Folge
von Metriken auf
vorliegen, die
gemäß (i) punktweise und im Sinne von (ii) sogar gleichmäßig annähern und dennoch alle lokal kleiner als
sind, so sind wir auf der sicheren Seite:
Man beachte, daß im obigen Satz keine Kompaktheit vorausgesetzt wird. Er gilt völlig allgemein, obwohl uns im Hinblick auf Theorem 3.5.3 natürlich hauptsächlich kompakte metrische Räume interessieren. Der Satz mag auf den ersten Blick etwas obskur erscheinen, aber nur so lange, wie man keine Möglichkeit sieht, überhaupt kleine Lipschitzfunktionen zu konstruieren. Dank Jenkins (und Hanin hatte Kenntnis von dessen Arbeit) haben wir aber im Falle der Höldermetriken eine solche Möglichkeit bereits im Beweis zu Lemma 3.2.6 kennengelernt: Die Lösung ist (wieder einmal) der Fortsetzungssatz von McShane, denn große Lipschitzfunktionen zu lokal kleineren Metriken sind kleine Lipschitzfunktionen zu lokal größeren Metriken!
Die Definition nichtkritischer Metriken läßt sich mit Leben füllen, denn sie ist maßgeschneidert, um einzusehen, daß auch die verallgemeinerten Höldermetriken, die uns bereits in Kapitel 1 in Definition 1.1.17 begegnet sind, mehr als nur die Punktetrennung von
gewährleisten.
Mit diesen Ergebnissen ist die Separationseigenschaft eines kompakten metrischen Raumes, soweit sie im Hinblick auf die Dualität
in der Literatur auftaucht, einigermaßen ergiebig ausgeleuchtet. Fast nebenbei stößt man im Zusammenhang mit (S) auf ein erstaunliches neues Ergebnis. In der Bemerkung vor dem Satz 3.3.4 wurde bereits darauf hingewiesen, daß Bade, Curtis und Dales in [2] das Lemma 3.3.1 verschärft haben, indem sie nicht nur ein
, sondern sogar ein
mit den gleichen Eigenschaften konstruiert haben. Hanin gelingt nun das gleiche für die verallgemeinerten Höldermetriken
mit einem ähnlichen Beweis (der wieder eine Art Verfeinerung der Beweistechnik darstellt, die zum Fortsetzungssatz 1.1.20 geführt hat). Mit den Bezeichnungen aus Definition 1.1.18 erhält man also eingedenk Satz 1.1.19 die Tatsache, daß für solche Metriken die Separationsbedingung (S) in verschärfter Form gilt, nämlich schon für
.
Für jede Konstante
, jede endliche Menge
und jede reellwertige Funktion
auf
existiert eine Fortsetzung
von
, so daß
gilt.
Auf die Darstellung des Beweises zu diesem Satz wollen wir hier verzichten, um das Ende dieses Kapitels nicht zu sehr mit technischem und ansonsten wenig erquicklichem Material zu verunstalten. Stattdessen wollen wir einen ästhetischeren Gedankengang von Weaver aus [49] skizzieren, welcher für die gewöhnlichen Höldermetriken sehr elegant auf obiges Ergebnis führt. Aber natürlich muß erst einmal gesagt werden, wofür dieser Aufwand betrieben wird.
Es gibt eine Konstante
, so daß für jede endliche Menge
und jede Funktion
ein
mit
und
existiert.
Dann liegt
dicht in
.
Wir erhalten also eine Art Stone-Weierstraß-Theorem für kleine Lipschitzräume! Das mag auf den ersten Blick eine Überraschung sein, entpuppt sich aber schnell als eine sehr einfache Schlußfolgerung, die uns im Beweis zu Satz 3.3.4 bereits völlig analog begegnet ist. Was dort für kleine Lipschitzfunktionen gezeigt wurde, kann man jetzt genauso für die Elemente aus
durchführen, um einzusehen, daß der Annihilator von
bereits alles andere annuliert. Man beachte, daß sich de Leeuws Satz 3.1.7 hier einmal mehr als Schlüssel zur Lösung des Problems darstellt.
Da die Bedingung in Satz 3.5.10 für
die im Theorem 3.5.11 geforderte Eigenschaft impliziert (durch die bekannte Anpassung an den komplexen Fall), haben wir als Verschärfung von Satz 1.1.19 das
Man erinnere sich, daß wir dieses Ergebnis bereits im speziellen Fall der Lipschitz- und Hölderräume auf
in Satz 1.2.7, allerdings mit völlig anderen Techniken, erhalten haben. Hier wollen wir, wie angekündigt, zumindest im Falle der ``normalen'' Höldermetriken verstehen, warum die in Satz 3.5.10 angegebene Eigenschaft und damit obiges Korollar gilt.
Vergleicht man Theorem 3.5.11 mit dem ``richtigen'' Satz von Stone-Weierstraß (siehe VIII.4.7 in [55]), so könnte man versucht sein, beide so analog wie möglich zu formulieren. Zunächst einmal kann man sich anstelle von Unterräumen
auf Unteralgebren
von
, die die konstanten Funktionen enthalten, beschränken und dann nach einem Analogon für die Punktetrennung suchen. Erfolgreich auf dieser Suche war Weaver in [49, S. 284-287], wo er zunächst für abgeschlossene Unteralgebren
im Raum
reellwertiger Funktionen durch ein gewitztes Argument relativ schnell skizzierend nahelegt, daß diese stets Unterverbände von
sein müssen. Und mit diesem Ergebnis kann er dann völlig analog wie im Beweis von (i)
(iii) (sowie von (iv)
(ii)) des Theorems 3.5.3 die Äquivalenz der Eigenschaft in Satz 3.5.10 und der Eigenschaften (i) bzw. (ii) nachweisen, wenn man in den letzteren einfach
durch
ersetzt. Mit anderen Worten: An die Stelle der Punktetrennung tritt natürlicherweise die gleichmäßige Punktetrennung gemäß (i) bzw. (ii) in Theorem 3.5.3, sprich: die ``Separationseigenschaft von
''. Fast unbemerkt wird in diesen Äquivalenzbeweisen (durch die nötige Verschiebung von Funktionen) natürlich auch die Existenz der konstanten Funktionen in
vorausgesetzt. Und wie beim Satz von Stone-Weierstraß muß man auch hier etwas mit Algebren
von komplexwertigen Funktionen aufpassen, denn für diese erhält man die Eigenschaft in Theorem 3.5.11 aus derjenigen in Satz 3.5.10 bzw. aus der gerade genannten Separationseigenschaft von
durch Übergang zu Real- und Imaginärteil, die also auch in
liegen müssen (was ja für
nicht erwähnenswert war). Daher ist auch hier die Forderung der Selbstadjungiertheit angebracht. Wir fassen zusammen und schließen die versprochene Anwendung auf die Hölderräume an.
Man sieht sofort, daß diese Beweisidee von Weaver für jede verallgemeinerte Höldermetrik
durchgeht, für welche
auf
für jedes
(bezüglich
) Lipschitz-stetig ist. Nicht verschwiegen werden sollte an dieser Stelle, daß bereits L. I. Hedberg Ende der 60er Jahre in [19] das Stone-Weierstraß-Theorem für kleine Hölderräume formulierte -- und zwar ohne auch nur die Ergebnisse von de Leeuw zu kennen! Anstelle der in Theorem 3.5.13 angegebenen Separationseigenschaft gab er eine etwas kompliziertere lokale gleichmäßige Punktetrennung an, die einmal mehr von Weaver in [49, S. 286] als (zum Glück!) äquivalent zur Seinigen erkannt wurde.